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Sicher zur Schule: Tipps zum Start ins neue Schuljahr

In wenigen Tagen beginnt für viele Kinder und Jugendliche das neue Schuljahr. Für die Erstklässler startet damit ein besonderer Lebensabschnitt mit vielen neuen Eindrücken und Herausforderungen. Eine davon ist der sichere Weg zur Schule, teilt die Polizei mit. Eine Versicherung hat zudem Tipps, wie der sicherste Schulweg herausgefunden werden kann.

Kurz zusammengefasst

  • Das neue Schuljahr beginnt, und Eltern sollten den sicheren Schulweg mit ihren Kindern üben.
  • Wichtige Tipps für Eltern umfassen das Erkennen von Gefahren, gute Sichtbarkeit und das Planen der Route.
  • Alle Verkehrsteilnehmer müssen besonders vorsichtig in der Nähe von Schulen und Kindergärten sein.
  • Die Polizei überwacht Schulwege und führt Geschwindigkeitskontrollen durch, um die Sicherheit zu erhöhen.
  • Eltern können die sicherste Route auf der Website www.schulwege.de ermitteln, basierend auf bekannten Gefahrenstellen.

Damit unsere jüngsten Verkehrsteilnehmer gut und sicher ankommen, sind alle gefragt – Eltern ebenso wie andere Verkehrsteilnehmer:

Tipps für Eltern:

  • Schulweg üben: Gehen Sie den Schulweg schon vor dem ersten Schultag mehrfach gemeinsam mit Ihrem Kind ab. Lassen Sie es den Weg auch einmal selbst „führen“. So verinnerlicht es den sicheren Weg und gewinnt Routine.
  • Zeit einplanen: Starten Sie frühzeitig und ohne Hektik, denn Stress führt leicht zu Fehlern.
  • Gefahren erkennen: Erklären Sie Ihrem Kind spielerisch mögliche Gefahrenpunkte und das richtige Verhalten an Ampeln, Zebrastreifen oder Mittelinseln.
  • Gut sichtbar sein: In der dunklen Jahreszeit sind helle, reflektierende Kleidung und eine gut sichtbare Schultasche wichtige Sicherheitsfaktoren.
  • Straßenseite beachten: Kinder sollten immer auf der vom Verkehr abgewandten Seite laufen.

Tipps für alle Verkehrsteilnehmer:

Kinder sind keine „kleinen Erwachsenen“. Sie lassen sich schnell ablenken, schätzen Entfernungen und Geschwindigkeiten noch nicht sicher ein und reagieren oft spontan. Deshalb gilt:

  • Fahren Sie besonders vorsichtig im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen.
  • Rechnen Sie jederzeit damit, dass ein Kind unvermittelt auf die Fahrbahn treten kann.
  • Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit und seien Sie bremsbereit.

Zum Schuljahresbeginn überwacht die Polizei im gesamten Präsidiumsbereich verstärkt Schulwege und Gefahrenstellen. Dazu gehören:

  • Geschwindigkeitskontrollen im Umfeld von Schulen und Kindergärten
  • Überwachung von Park- und Halteverboten sowie von Fußgängerüberwegen
  • Kontrollen zur Einhaltung der Gurt- und Kindersicherungspflicht sowie des Handyverbots am Steuer

„All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Unfallzahlen auf dem Schulweg weiterhin niedrig bleiben und Kinder sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen“, heißt es dazu aus de Polizeipräsidium Konstanz.

Weitere hilfreiche Tipps zum Thema Schulwegsicherheit finden sich unter: www.gib-acht-im-verkehr.de

Welches ist der sicherste Weg?

Doch welches ist der sicherste Weg? Eltern können eigene Erfahrung auf der Seite www.schulwege.de faktenbasiert noch einmal gegenchecken: Hier lässt sich eine möglichst sichere Route auf Basis bekannter gefährlicher Bereiche berechnen. Einen Teil der Daten zur Erkennung der Gefahrenstellen liefert die Versicherung HUK-Coburg an die „Initiative für sichere Straßen“, Betreiber des Schulweg-Portals. Basis ist der Telematik-Tarif des Versicherers, den fast 700.000 Kunden nutzen. In aggregierter und anonymisierter Form geben diese Daten Hinweise auf Gefahrenstellen im Verkehr. Weitere Daten, die in die Berechnung einfließen, sind etwa die polizeilichen Unfalldaten sowie Meldungen von Verkehrsteilnehmern.

Eltern von ABC-Schützen rät die HUK-Coburg, die Route zusammen mit ihren Kindern zu planen und mehrfach abzulaufen. Wichtig ist auch, dass ein Kind mit ausreichendem Abstand zum fließenden Verkehr am Bordstein stehen bleibt. Und vor der Straßenüberquerung sollten Kinder immer den Blickkontakt zum Autofahrer suchen. Richtig üben lässt sich nur unter realen Bedingungen: Also morgens, wenn die Schule beginnt und mittags, wenn sie endet.

Wann ein Kind selbst verantwortlich gemacht werden kann

Doch der Gesetzgeber weiß, dass Kinder von der Komplexität des motorisierten Straßenverkehrs oft überfordert sind. Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag. Das hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen. Werden sie in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt, haften sie unabhängig von der Schuldfrage.

Autofahrer müssen also stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Ein Kind sehen, heißt vorsichtig fahren, beide Straßenseiten im Auge behalten und jederzeit bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maße in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.

Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Entscheidend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen richtig einschätzen können. Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte.

Lautet die Antwort ja, müssen aber auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind selbst Geld verdient, muss es zahlen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können auch sie zur Kasse gebeten werden. Schutz bietet in beiden Fällen eine private Haftpflichtversicherung.




NRWZ-Redaktion

Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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